AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Nexora GbR
Vörn Barkholt 21
22359 Hamburg
E-Mail: kontakt@nexora-digital.de
Telefon: 040 59362123

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Nexora GbR (nachfolgend
„Nexora“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Agentur-, Marketing-, Design-, Entwicklungs- und
sonstigen digitalen Dienstleistungen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §
14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Nexora
ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Verträge kommen grundsätzlich auf Grundlage eines individuellen Angebots von Nexora und dessen
Annahme durch den Auftraggeber, insbesondere per E-Mail, zustande. Art und Umfang der geschuldeten
Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen
Leistungsbeschreibung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

3. Leistungen von Nexora
Nexora erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Webdesign und Website-Entwicklung, Webflow
und WordPress, Website-Relaunch und Migration, Entwicklung individueller digitaler Tools und Lösungen,
Suchmaschinenoptimierung (SEO), Google Ads, Meta-, Instagram- und TikTok-Ads, Social-Media-Strategie
und -Betreuung, Content-Planung sowie Foto-, Video-, Reel- und Kurzvideo-Produktion einschließlich Schnitt
und Bearbeitung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Vergütung, Anzahlung und Zahlungsziel
Sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, sind 30 % der vereinbarten
Projektvergütung vor Beginn der Leistungserbringung als Anzahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb von
14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nexora ist berechtigt, mit der
Leistungserbringung erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung zu beginnen. Für laufende Leistungen
gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Abrechnungsintervalle.

5. Laufende Leistungen und Kündigung
Für laufende Leistungen wie SEO, Social-Media-Betreuung oder Werbeanzeigen-Management besteht keine
allgemeine Mindestvertragslaufzeit, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw., soweit dort
keine besondere Regelung getroffen wurde, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, sind bei projektbezogenen Kreativ-, Design- und
Entwicklungsleistungen bis zu drei angemessene Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten. Eine
Korrekturschleife umfasst gebündelte Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten
Leistungsumfangs. Zusätzliche Korrekturschleifen, nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen des
Leistungsumfangs können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt Nexora alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte,
Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf verspäteter oder
unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter
sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

8. Drittanbieter, Lizenzen und Werbebudgets
Kosten für Drittanbieter und externe Leistungen, insbesondere Hosting, Domains, Webflow-, WordPress-
oder sonstige Software-Abonnements, Plugins, Lizenzen, Stockmaterial, externe Dienste sowie Werbe- und
Mediabudgets, trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Verträge mit
Drittanbietern können unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter geschlossen
werden.

9. Abnahme
Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat und eine Abnahme vorgesehen ist, wird
Nexora die fertiggestellte Leistung zur Prüfung bereitstellen. Der Auftraggeber hat erkennbare wesentliche
Mängel innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
Gesetzliche Abnahmeregelungen bleiben unberührt.

10. Nutzungsrechte
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung
der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den
von Nexora individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Rechte an verwendeter Drittsoftware, Schriftarten,
Stockmedien, Plugins, Templates oder sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen
Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

11. Referenznutzung
Nexora ist berechtigt, abgeschlossene Projekte sowie den Namen und das Unternehmenskennzeichen des
Auftraggebers in angemessenem Umfang als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen, auf
Social-Media-Kanälen und in vergleichbaren Eigenmarketing-Materialien darzustellen, soweit keine
berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen oder individuell etwas
Abweichendes vereinbart wurde.

12. Verantwortung für Inhalte und Freigaben
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder ausdrücklich
freigegebenen Inhalte, Aussagen, Angebote und Materialien verantwortlich. Nexora schuldet keine Rechts-,
Steuer- oder Wettbewerbsrechtsberatung, sofern dies nicht ausdrücklich und zulässigerweise vereinbart
wurde.

13. Haftung
Nexora haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, als vertraulich
erkennbare Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine
gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. 15. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich
zulässig ist, insbesondere wenn beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Stand: 20.08.2026

Hinweis: Diese AGB sind als auf die mitgeteilten Geschäftsabläufe zugeschnittener Entwurf erstellt und ersetzen keine
individuelle anwaltliche Rechtsprüfung.